Erscheint die Fortsetzung des Verfahrens sinnvoll und haben Sie einen entsprechenden Auftrag erteilt, leiten wir bei IQ.KONTOR unverzüglich
das gerichtliche Mahnverfahren ein. Mit Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides sind die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung geschaffen; der rechtskräftige Vollstreckungsbescheid
schützt andererseits vor Verjährung.
Legt der Schuldner im Verlauf des gerichtlichen Mahnverfahrens Rechtsbehelfe ein, geben wir bei IQ.KONTOR Ihren Vorgang nach Absprache mit
Ihnen umgehend an die von Ihnen benannten Rechtsanwälte weiter. Natürlich empfehlen wir Ihnen gern eine kompetente anwaltliche Vertretung. Zur Abstimmung der Argumentation, von Einzelfragen
und des prozesstaktischen Vorgehens werden Sie direkt durch die/den Rechtsanwältin/Rechtsanwalt kontaktiert. Die/Der Rechtsanwältin/Rechtsanwalt vertritt Sie auch im Gerichtstermin und
rechnet die Kosten ihrer/seiner Tätigkeit direkt mit Ihnen ab.
Nach Beendigung des Klageverfahrens erhalten wir die entsprechenden Unterlagen, z.B. das Urteil und den Kostenfestsetzungsbeschluss, zurück, so dass wir bei IQ.KONTOR unmittelbar die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner für Sie einleiten können.